Vornamens- und Personenstandsänderungen VÄ/PÄ
Das SBGG tritt am 01.11.2024 in Kraft. Ab 01.08.2024 können beim Standesamt Termine gebucht werden. Darin wird die Vornamens- und Personenstandsänderung geregelt. Dies betrifft auch die Regelungen des § 45b PStG.
Zum SBGG auf unserer Site schaut unter AKTUELLES/Selbstbestimmungsgesetz nach.

VPÄ ab 01.11.2024, Terminbuchungen ab 01.08.2024
Aktuell erreichen uns viele Anfragen zur Abwicklung der Änderung der*des Vornamen und Geschlechtseintrages nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ab 01.11.2024 und der Terminbuchung ab 01.08.2024 beim Standesamt Bielefeld.
Bis zum 01. August 2024 müssen nach dem SBGG Terminbuchungen möglich gemacht werden.
Wir haben uns deshalb an die zuständige Stelle im Standesamt Bielefeld gewandt und um eine rechtsverbindliche Auskunft gebeten.
Das Standesamt Bielefeld schreibt uns zu unserer Anfrage:
Erste Informationen, auch zum Verfahrensablauf, findet ihr hier im Serviceportal der Stadt Bielefeld:
https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9529750/show.
Diese Informationen werdet ihr in Kürze auch auf der Internetseite des Standesamtes Bielefeld finden.
Falls es Probleme bei der Terminbuchung oder anderer Art gibt, meldet euch bitte bei mir.
Im Netz haben wir folgenden Beitrag zur Abwicklung der VPÄ gefunden:
Uns haben schon viele Fragen zum Verfahren erreicht. Z.B. wie viele Vornamen gewählt werden können oder wenn ich schon drei Vornamen habe, muss ich dann auch wieder drei wählen? …, u.v.m..
