Selbstbestimmungsgesetz

und geschlechtliche Vielfalt

Das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG, hat eine neue Stufe erreicht, sollte längst Rechtskraft erhalten haben, wird nun durch Intervention vieler queerer Verbände nachverhandelt. Der Gesetzesentwurf enthält noch immer diskriminierende Formulierungen. Das BMFSFJ hat am 30.08.2023 den Entwurf mit den wichtigsten Änderungen veröffentlicht und am 15.11.2023 im Bundestag in 1. Lesung vorgestellt.

In unserem NEWS TICKER auf dieser Site haben wir unsere Kritikpunkte aufgeführt, die wir als absolut inakzeptabel ansehen und fordern eine gesetzliche Selbstbestimmung ein, die für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen die grundgesetzlich garantierte Würde eines Menschen in den Vordergrund stellt.


Der Referentenentwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz liegt endlich vor und wurde an die Verbände übergeben. Online abrufbar: https://t1p.de/n93oh.

Nach der Sommerpause soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.

„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV [Gesetzlichen Krankenversicherung] übernommen werden. (…) Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein.“ Bundesministerium der Justiz: https://t1p.de/n2hp7 [2023-06-10]

Die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben am 30.06.2022, dem letzten Tag des „Pride Month“, die ersten Eckpunkte auf der Bundespressekonferenz zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, das das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen soll.

  • Für Personen über 18 Jahren kommt die volle Selbstbestimmung
  • Keine Begutachtung, keine ärztliche Bescheinigung
  • Pathologisierung fällt weg für trans*, inter*, nicht-binäre Personen
  • Vornamensänderung und Geschlechtseintrag sind durch reine Selbsterklärung beim Standesamt möglich. Dort wird es kein Gatekeeping geben. Die Verfahrensdauer soll kurz sein: Bundesjustizminister Buschmann sagte in der Pressekonferenz, dass eine Änderung nicht länger dauern soll, wie die Erneuerung eines Reisepasses oder Personalausweises
  • Bis zum 14. Lebensjahr stellen die Sorgeberechtigten den Antrag für ihre Kinder
  • Zwischen 14 und 18 stellen Jugendliche ihren Antrag selbst – die Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Kommt es zu Streit, soll das Familiengericht entscheiden
  • Für Minderjährige reicht ein Antrag beim Standesamt keine Gutachten, keine ärztlichen Bescheinigungen notwendig
  • In den Eckpunkten wurde auch an trans* und nicht-binäre Eltern gedacht. Das Abstammungsrecht regelt, wie Personen in den Geburtsurkunden ihrer Kinder genannt werden. Die Eckpunkte sehen eine Übergangslösung vor, bis das Abstammungsrecht reformiert wurde
  • Besserer Schutz vor Diskriminierung: Der abgelegte Name und Geschlechtseintrag sollen nicht ausgeforscht und bekannt gemacht werden dürfen und durch ein sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot gestärkt werden.
    Passiert dies doch, ist ein Bußgeld fällig!
  • Entschädigung für Trans* und inter* Personen, die durch die bisherige Gesetzgebung von Körperverletzungen (wie Zwangssterilisation und nicht konsensuelle Genital-Operationen im Kindesalter) oder von Zwangsscheidungen betroffen waren

Nach der parlamentarischen Sommerpause startet der Gesetzgebungsprozess. Das Ziel: Rechtskraft des Gesetzes im Jahr 2023.

Noch nicht bekannt sind:

  • Der Streitfall bei Minderjährigen – doch Gutachten?
  • Rechtsstellung geflüchteter trans*-/inter* Menschen?
  • Wie werden die Rechte intergeschlechtlicher Menschen verbessert?
  • Werden ihre Körper weiterhin pathologisiert?
  • Wie werden bei intergeschlechtlichen Kindern die noch bestehenden Umgehungsmöglichkeiten vor uneingewilligten Eingriffen an ihren angeborenen Geschlechtsmerkmalen beseitigt?
Zu den Eckpunkten, Shortlink: https://t1p.de/zcad8, online abrufbar [2022-06-30]

Bis zu einer Ablösung des TSG gilt dieses weiter.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/064/1906479.pdf

Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat 2017 einen Antrag verabschiedet, wonach die sexuelle Identität grundgesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden soll. Art. 3 Abs. 3 GG soll dementsprechend erweitert werden. In Art. 3 des Grundgesetzes (GG) ist auch die sexuelle Identität aufnehmen. Das soll Teil eines bundesweiten „Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ werden. In Absatz drei heißt es dazu: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes [neu], seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im Grünen-Antrag heißt es weiter, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form „einen der zentralen Mechanismen von Homo- und Transfeindlichkeit fort“, nämlich das „Unsichtbarmachen“ und „Bagatellisieren“ von Diskriminierungen. Leider wird der Antrag von der Großen Koalition blockiert.

Selbst über das eigene Leben und den eigenen Körper bestimmen zu können, macht die Würde und Freiheit eines Menschen aus. Politik hat die Aufgabe, diese zu ermöglichen und zu schützen, indem sie Unterschiede anerkennt sowie undemokratische und damit ungerechtfertigte Herrschaft verhindert. Voraussetzung für Selbstbestimmung, Freiheit und eine freie Entfaltung ist eine Gesellschaft, in der weder das Geschlecht noch die ethnische Zuordnung oder die Herkunft und der sozialer Status, die Religion, das Alter, die körperliche Verfassung oder die sexuelle Orientierung einen Einfluss darauf hat, wer dazu gehört und wer nicht. Freiheit muss gesellschaftlich aktiv ermöglicht werden.

Ein selbstbestimmtes Leben ist auf soziale, rechtliche, demokratische und ökologische Voraussetzungen angewiesen, sonst bleibt es das Privileg weniger. Freie Entfaltung braucht Sicherheit und Schutz vor Gewalt und Kriminalität. Informationelle Selbstbestimmung und informationstechnische Sicherheit sind im digitalen Zeitalter zu garantieren.

Unser Ziel ist es, Menschen aller Geschlechtsidentitäten sichtbar zu machen, sie wertschätzend zu benennen und zu adressieren und sprachliche Ausschlüsse zu vermeiden. Wir treten ein für eine emanzipatorische Gesellschaft und für Geschlechtervielfalt, wir treten ein für die Aufnahme der sexuellen Identität in den Art. 3 des GG, für ein selbstbestimmtes Leben, für Rechte und Akzeptanz von LSBTTI* ohne Wenn und Aber, für Gleichstellung in allen Lebensbereichen als ein Menschenrecht und für ein Selbstbestimmungsgesetz, für das Ende der rechtlichen Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen, für feministische Positionen als fundamentale Frauenrechte, für Regenbogenfamilien und für den besonderen Schutz von queeren Geflüchteten.

Weitere Hinweise

Der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann stellt den Gesetzesentwurf vor. Die FDP hat ihre Unterstützung zugesagt. „Es ist höchste Zeit für ein Selbstbestimmungsgesetz, das die Schikane trans- und intergeschlechtlicher Menschen beendet“, kommentierte Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTTI* der FDP-Bundestagsfraktion.

https://www.queer.de/docs/selbstbestimmungsgesetz-entwurf-gruene-2020.pdf

https://www.queer.de/detail.php?article_id=36256&fbclid=IwAR05aYMaY_Yt_5o4xAKKKZMxz8JZdCMdR4sNYseFtpLsqy-snWhFIS_Po50

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung gibt es zum Selbstbestimmungsgesetz ein Diskussionspapier von Hannah Engelmann-Gith in WEITERDENKEN: https://www.fes.de/landesbuero-nrw/artikelseite-landesbuero-nrw/default-d229a52b64  zum Download oder zur Bestellung als Printausgabe.