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🖤 Ein Nachruf für Roland Henß

Am 29. Juli 2025 hat uns die  traurige Nachricht erreicht, dass unser lieber Roland Henß verstorben  ist. Mit großer Bestürzung haben wir von seinem Tod erfahren.

Roland war der Leiter des Queerpoint Minden gUG und engagierte sich über viele Jahre hinweg ehrenamtlich in Minden und im Kreis Minden-Lübbecke. 

Er engagierte sich auf zahlreichen CSDs in ganz Deutschland, insbesondere  beim ColognePride. Sein langjähriges Engagement im CSD Deutschland e.V., den er mitbegründet hatte, machte ihn in ganz Deutschland bekannt.
Mit seinem unermüdlichen Einsatz unterstützte er queere Strukturen,  organisierte Veranstaltungen, baute Begegnungsräume mit auf und war an  vielen Stellen präsent, wo Sichtbarkeit, Schutz und Empowerment für  LGBTIQ* Menschen notwendig waren.

Unser langjähriger Freund und Wegbegleiter war nicht nur für uns die gute Seele, ein Ruhepol, wenn es mal stürmisch wurde und ein Mutmacher, wenn es mal nicht so recht weiterging. Die Zusammenarbeit mit ihm, sein Lachen sowie seine Zuversicht und seine helfenden Hände waren ein fester Bestandteil unserer Community.

Roland war weit mehr als nur ein Freund und  Weggefährte: er war ein Mensch mit dem Herz am rechten Fleck. Er kämpfte für Gleichberechtigung, Vielfalt, Akzeptanz, Sichtbarkeit und  Solidarität. Er schenkte jedem einzelnen Menschen das Gefühl, gesehen,  willkommen und sicher zu sein. Mit seiner warmherzigen Art, seiner  unermüdlichen Hingabe sowie seinem großen Einsatz hat er das queere Minden geprägt wie kaum jemand anderes.

Mit dem Queerpoint Minden gUG hat er in Minden und darüber hinaus eine wichtige Anlaufstelle geschaffen, einen geschützten Raum und Treffpunkt für queere Menschen,  Menschen mit HIV, Geflüchtete, ihre Familien, Freund*innen und  Unterstützer*innen angeboten. 

So wie Roland es uns vorgelebt  hat, wird sein Wirken und seine Botschaft in uns und durch uns  weiterleben. Er hat tiefe sichtbare Spuren hinterlassen. Sein Engagement bleibt unvergessen.

Wir alle vermissen Roland schmerzlich.

In tiefer Dankbarkeit und stiller Trauer nehmen wir Abschied. Unsere Gedanken sind bei Roland, bei seiner Familie und bei allen, die ihm nahe standen und die ihn geliebt haben.

Wir alle haben einen guten Freund verloren. Aber er ist nicht weg, er ist  nur woanders. Denn wir behalten ihn in unserer Erinnerung und in unserem  Herzen. 🖤

Minden, im August 2025 

Seit unserer Gründung im Jahr 2019 steigen unsere Beratungsanfragen stetig an. Im Frühjahr 2025 haben wir daher begonnen zwei weitere Trans* Beraterinnen zu Trans* Peerberaterinnen zu schulen.
Deren Qualifizierung ist im Juni d.J. zertifiziert abgeschlossen worden.
Wir freuen uns über diese Verstärkung für unser Beraterinnen-Team und sind nun zu viert für euren Beratungsbedarf da!

Unsere zwei neuen Trans* Peerberaterinnen werden nun in ihr Aufgabengebiet eingeführt.
In dieser Phase kann es bei Beratungsanfragen und bei der Terminvergabe zu Wartezeiten kommen. Wir bitten das zu entschuldigen.

Unter https://www.transident-bielefeld.de/unser-team könnt ihr mehr erfahren.

Ihr habt Fragen oder Anregungen Meldet euch gerne per E-Mail an: info@transident-bielefeld.de

AKTUELL

Die Anzahl der Vornamen ist jetzt doch wählbar! Maximal dürfen fünf Vornamen gewählt werden.
Sprecht euer Standesamt an, dass sie ggf. ihre Formulare ändern!        

„Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SBGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2004-1 BvR 994/98 = StAZ 2004, 108f.; OLG Düsseldorf StAZ 1998, 343; OLG Köln StAZ 1998, 82). Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert, d. h. erhöht oder verringert, werden.“
Veröffentlicht im Rundschreiben des Bundesministerium des Inneren (BMI) am 14.08.2024.

Das SBGG bleibt in der aktuellen Fassung im Hinblick auf die Vornamenwahl jedoch sehr vage. Diese Formulierung wird von einigen Standesämtern überwiegend recht streng ausgelegt:

  • Personen mit dem Geschlechtseintrag »männlich« dürfen nur männliche Namen tragen.
  • Personen mit dem Geschlechtseintrag »weiblich« dürfen nur weibliche Namen tragen.
  • Personen mit dem Geschlechtseintrag »divers« oder »ohne Geschlechtseintrag« dürfen nur geschlechtsneutrale bzw. Unisex-Namen tragen.

Wenn das Standesamt bei bestimmten Namen Probleme macht, könnt ihr euch an die Gesellschaft für deutsche Sprache https://gfds.de/vornamen/ in Wiesbaden  wenden. Gegen eine Gebühr werden umstrittene Namen für das Standesamt begutachtet.

Wir würden uns freuen, wenn ihr auch uns über Probleme bei der Anzahl oder der Wahl des/der Vornamen informiert.

Zum SBGG und zur Abwicklung bei den Standesämtern schaut bitte auf dieser Site unter: https://www.transident-bielefeld.de/vae-pae nach.

BERLIN 21.06.2024
Heute wurde das #Selbstbestimmungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet!
Hier der Gesetzestext: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html

Es war ein langer Weg, umso mehr freuen wir uns, dass das Gesetz nun schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt steht. Damit steht der Abschaffung des veralteten und demütigenden Transsexuellengesetzes nichts mehr im Wege.

Nun müssen die Standesämter die notwendigen Vorkehrungen treffen, um ab dem 01. August d.J. Anmeldungen sowie ab dem 01. November Erklärungen entgegennehmen zu können. Viele transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen warten seit Jahren auf die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag ohne psychiatrische Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren korrigieren zu können. Wir gehen davon aus, dass viele den frühestmöglichen Termin nutzen wollen, um endlich in ihrem richtigen Geschlecht rechtlich anerkannt zu werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wurde jahrzehntelang transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen verweigert.
Damit wird nun endlich Schluss sein!


Mehr zum SBGG: https://t1p.de/mw2j2 

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Zur BSG-Entscheidung vom 19.10.2023 

Kostenablehnung bei Operationen für nicht-binäre trans* Menschen – hier das Urteil: https://t1p.de/le0fv

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren
B 1 KR 16/22 R veröffentlicht.
Das Urteil betrifft die Kostenübernahmen für trans*- und nicht-binäre Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen.

„Soweit Behandlungen von bisher als transsexuell bezeichneten Personen bereits begonnen haben, liegt es nahe, dass die Krankenkassen die Kosten bis zum Vorliegen einer Empfehlung des GBA aus Gründen des Vertrauensschutzes wie bisher weiterhin zu übernehmen haben.“

Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen.

Die dgti hat eine Stellungnahme veröffentlicht. Mehr unter dem Shortlink:  https://t1p.de/ugoye

 

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Berlin, 07.12.2023

Derzeit befindet sich das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. gab es im Bundestag in der ersten Lesung eine Diskussion dazu. Am 28.11. kamen Sachverständige zu einer Anhörung im Familienausschuss zusammen. Nun besteht die letzte Gelegenheit, den Entwurf in einzelnen Regelungen nachzubessern und die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft mit einzubeziehen.

Momentan ist unklar, ob die beteiligten Ampelfraktionen ihren Zeitplan für die 2./3. Lesung für eine Abstimmung noch im Dezember 2023 einhalten werden.

Änderungen beim SBGG werden seit der Veröffentlichung des Referent*innen-Entwurfs im Mai 2023 von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gefordert – darunter sind z.B.:

  • der Deutsche Frauenrat
  • das Deutsche Institut für Menschenrechte
  • der Deutsche Juristinnenbund
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund
  • der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
  • der Paritätische Gesamtverband
  • die Frauenhauskoordinierung
  • Beratungsinstanzen der Bundesregierung: hier die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
  • der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Wir finden, dass …

  • es inakzeptabel ist, dass der aktuelle Regierungsentwurf den Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch die Dreimonatsfrist, die Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis und die automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBBG-E) aktiv verschlechtern würde,

  • es inakzeptabel ist, dass im Entwurf Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung unterliegen,

  • es inakzeptabel ist, dass für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Einschränkungen vorgesehen sind,

  • es inakzeptabel ist, dass bei der Änderung des Geschlechtseintrags an einen bestimmten Aufenthaltsstatus angeknüpft wird,

  • es inakzeptabel ist, dass die vorgeschlagene abstammungsrechtliche Regelung (§ 11 SBBG-E) die Eintragung als rechtliches Elternteil für Personen erschwert, die ein Kind gezeugt haben, aber keinen männlichen Geschlechtseintrag führen.
    Würde der Entwurf unverändert in Kraft treten, müssten beispielsweise trans* Frauen, die biologisches Elternteil sind, ein Gerichtsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden.

Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen!

 

 

 

Zur BSG-Entscheidung vom 19.10.2023 

Kostenablehnung bei Operationen für nicht-binäre trans* Menschen


Quelle: LippeQueer

 

Wer das Interview verpasst hat, es ist nach der Ausstrahlung auf dieser Internetseite nachhörbar:

Bei radio Bielefeld https://www.radiobielefeld.de/selbsthilfe-hat-stimme.html

Hier könnt ihr in die Mitschnitte des Interviews vom 24.11.2021 reinhören, die uns von radio Bielefeld freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir bedanken uns beim Sender und bei der Moderatorin auch an dieser Stelle noch einmal dafür, dass wir unsere Selbsthilfegruppen im Rahmen der Sondersendung „Selbsthilfe hat Stimme“ vorstellen durften.

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