NEWS TICKER
IDAHOBIT 2025

Am 17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*-,Trans*-, und Asexuellenfeindlichkeit. Der Aktionstag erinnert an das Datum von 1990, an dem die Weltgesundheits-organisation (WHO) beschloss, Homosexualität nicht mehr als Krankheit zu werten.
Leider ist bis heute die Idee, queere Identität sei eine Krankheit oder eine Ideologie, noch weitverbreitet. Queere Menschen fordern am IDAHOBITA darum:
- Schluss mit Queerfeindlichkeit und Diskriminierung!
- Für eine Gesellschaft, in der LSBTIQA* Personen überall willkommen sind!
Der diesjährige IDAHOBITA ruft mit dem Motto „The Power of Communities“ zudem auf die Rückbesinnung unserer größten Stärke auf: Wenn wir alle gemeinsam (!) an einem Strang ziehen und Geschlossenheit demonstrieren, können wir am wirkungsvollsten für queeren Rechte, Vielfalt und Demokratie einstehen.
Macht eure Umgebung bunt! Setzt ein Zeichen gegen Queerfeindlichkeit!
Dann gilt es, kreativ zu werden: Hisst unser Banner vor eurem Jugendtreff oder Beratungszentrum, in eurem Vereinsraum, in eurer Kantine oder auf eurem Campus! Hängt das Kampagnenposter in eurem Wartezimmer auf. Kurz: zeigt euren Mitmenschen, dass ihr mit ihnen einen vielfältigen, diskriminierungsfreien Alltag gestalten möchtet.
Gemeinsam wollen wir an diesem Aktionstag ein starkes Zeichen setzen.
Ihr habt Fragen oder Anregungen oder wollt euch einer Aktion anschließen? Meldet euch gerne per E-Mail an: pr@queeres-netzwerk.nrw
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AKTUELL
SBGG UPDATE VOM 14.08.2024
Die Anzahl der Vornamen ist jetzt doch wählbar! Maximal dürfen fünf Vornamen gewählt werden.
Sprecht euer Standesamt an, dass sie ggf. ihre Formulare ändern!
„Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SBGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2004-1 BvR 994/98 = StAZ 2004, 108f.; OLG Düsseldorf StAZ 1998, 343; OLG Köln StAZ 1998, 82). Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert, d. h. erhöht oder verringert, werden.“
Veröffentlicht im Rundschreiben des Bundesministerium des Inneren (BMI) am 14.08.2024.
Das SBGG bleibt in der aktuellen Fassung im Hinblick auf die Vornamenwahl jedoch sehr vage. Diese Formulierung wird von einigen Standesämtern überwiegend recht streng ausgelegt:
- Personen mit dem Geschlechtseintrag »männlich« dürfen nur männliche Namen tragen.
- Personen mit dem Geschlechtseintrag »weiblich« dürfen nur weibliche Namen tragen.
- Personen mit dem Geschlechtseintrag »divers« oder »ohne Geschlechtseintrag« dürfen nur geschlechtsneutrale bzw. Unisex-Namen tragen.
Wenn das Standesamt bei bestimmten Namen Probleme macht, könnt ihr euch an die Gesellschaft für deutsche Sprache https://gfds.de/vornamen/ in Wiesbaden wenden. Gegen eine Gebühr werden umstrittene Namen für das Standesamt begutachtet.
Wir würden uns freuen, wenn ihr auch uns über Probleme bei der Anzahl oder der Wahl des/der Vornamen informiert.

Zum SBGG und zur Abwicklung bei den Standesämtern schaut bitte auf dieser Site unter: https://www.transident-bielefeld.de/vae-pae nach.

BERLIN 21.06.2024
Heute wurde das #Selbstbestimmungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet!
Hier der Gesetzestext: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html
Es war ein langer Weg, umso mehr freuen wir uns, dass das Gesetz nun schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt steht. Damit steht der Abschaffung des veralteten und demütigenden Transsexuellengesetzes nichts mehr im Wege.
Nun müssen die Standesämter die notwendigen Vorkehrungen treffen, um ab dem 01. August d.J. Anmeldungen sowie ab dem 01. November Erklärungen entgegennehmen zu können. Viele transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen warten seit Jahren auf die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag ohne psychiatrische Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren korrigieren zu können. Wir gehen davon aus, dass viele den frühestmöglichen Termin nutzen wollen, um endlich in ihrem richtigen Geschlecht rechtlich anerkannt zu werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wurde jahrzehntelang transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen verweigert.
Damit wird nun endlich Schluss sein!

Mehr zum SBGG: https://t1p.de/mw2j2
Zur BSG-Entscheidung vom 19.10.2023
Kostenablehnung bei Operationen für nicht-binäre trans* Menschen – hier das Urteil: https://t1p.de/le0fv
Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren
B 1 KR 16/22 R veröffentlicht.
Das Urteil betrifft die Kostenübernahmen für trans*- und nicht-binäre Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen.
„Soweit Behandlungen von bisher als transsexuell bezeichneten Personen bereits begonnen haben, liegt es nahe, dass die Krankenkassen die Kosten bis zum Vorliegen einer Empfehlung des GBA aus Gründen des Vertrauensschutzes wie bisher weiterhin zu übernehmen haben.“
Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen.
Die dgti hat eine Stellungnahme veröffentlicht. Mehr unter dem Shortlink: https://t1p.de/ugoye
Selbstbestimmungsgesetz – Nachverhandlungen nötig!
Berlin, 07.12.2023
Derzeit befindet sich das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. gab es im Bundestag in der ersten Lesung eine Diskussion dazu. Am 28.11. kamen Sachverständige zu einer Anhörung im Familienausschuss zusammen. Nun besteht die letzte Gelegenheit, den Entwurf in einzelnen Regelungen nachzubessern und die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft mit einzubeziehen.
Momentan ist unklar, ob die beteiligten Ampelfraktionen ihren Zeitplan für die 2./3. Lesung für eine Abstimmung noch im Dezember 2023 einhalten werden.
Änderungen beim SBGG werden seit der Veröffentlichung des Referent*innen-Entwurfs im Mai 2023 von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gefordert – darunter sind z.B.:
- der Deutsche Frauenrat
- das Deutsche Institut für Menschenrechte
- der Deutsche Juristinnenbund
- der Deutsche Gewerkschaftsbund
- der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
- der Paritätische Gesamtverband
- die Frauenhauskoordinierung
- Beratungsinstanzen der Bundesregierung: hier die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
- der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wir finden, dass …
- es inakzeptabel ist, dass der aktuelle Regierungsentwurf den Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch die Dreimonatsfrist, die Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis und die automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBBG-E) aktiv verschlechtern würde,
- es inakzeptabel ist, dass im Entwurf Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung unterliegen,
- es inakzeptabel ist, dass für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Einschränkungen vorgesehen sind,
- es inakzeptabel ist, dass bei der Änderung des Geschlechtseintrags an einen bestimmten Aufenthaltsstatus angeknüpft wird,
- es inakzeptabel ist, dass die vorgeschlagene abstammungsrechtliche Regelung (§ 11 SBBG-E) die Eintragung als rechtliches Elternteil für Personen erschwert, die ein Kind gezeugt haben, aber keinen männlichen Geschlechtseintrag führen.
Würde der Entwurf unverändert in Kraft treten, müssten beispielsweise trans* Frauen, die biologisches Elternteil sind, ein Gerichtsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden.
Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen!
Zur BSG-Entscheidung vom 19.10.2023
Kostenablehnung bei Operationen für nicht-binäre trans* Menschen
Quelle: LippeQueer

Wer das Interview verpasst hat, es ist nach der Ausstrahlung auf dieser Internetseite nachhörbar:
Bei radio Bielefeld https://www.radiobielefeld.de/selbsthilfe-hat-stimme.html
Hier könnt ihr in die Mitschnitte des Interviews vom 24.11.2021 reinhören, die uns von radio Bielefeld freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir bedanken uns beim Sender und bei der Moderatorin auch an dieser Stelle noch einmal dafür, dass wir unsere Selbsthilfegruppen im Rahmen der Sondersendung „Selbsthilfe hat Stimme“ vorstellen durften.
