INFO BEGRIFFE
Was bedeuten sie?
Laut Definition werden Menschen als „Transgender“ bezeichnet, deren körperliches Geschlecht zeitweise oder dauerhaft nicht mit ihrem gefühlten Geschlecht übereinstimmt. Was viele nicht wissen: Transidentität, wie es richtig heißt, hat nichts mit der sexuellen Orientierung der betreffenden Person zu tun. Es heißt also nicht, dass man automatisch homosexuell ist.
Denn wie genau will man da argumentieren? Nehmen wir eine Person, in deren Geburtsurkunde männlich steht, die sich jedoch ganz sicher als weiblich sieht. Verliebt sie sich in einen Jungen, ist sie dann aus Geburtspass-Sicht homosexuell oder ist sie als transidente Frau hetero? Und allein hieran sieht man schon, dass man mit den klassisch-konservativen Denkweisen nicht weiterkommt. Solche Schubladen müssen geschlossen werden, um freier zu denken.
Fakt ist: Der Wunsch vieler transidenter Menschen, sich dem Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen, so weit wie möglich anzunähern, ist keine Phase, die vorübergeht. Das ist auch nicht therapierbar. Vielmehr ist der Leidensdruck meist sehr groß – je nachdem, wie verständnisvoll und hilfreich die Umgebung reagiert. Und die ist zeitweise einfach deshalb wenig verständig, weil es mit dem Wissen um diese Betroffenen arg hapert. Klären wir deshalb ein paar Begrifflichkeiten, die oft vermischt werden. Dabei werden nämlich viele falsche Denkweisen bereits aufgedeckt. Aufgeführt sind lediglich die am häufigsten verwendeten Begriffe. Eine vollständige Liste zu erstellen ist unmöglich, da geschlechtliches Empfinden endlos vielfältig und mit endlos individuellen Nuancen ausgestattet ist. So wurde bis heute noch keine Begrifflichkeit gefunden, unter der sich alle eingeschlossen fühlen können.
Einige Begriffe die ihr kennen solltet
1. TRANSSEXUALITÄT
Der Begriff bezeichnet Menschen, die sich nicht / nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das bei ihrer Geburt für sie festgelegt wurde. Er wird jedoch von einigen Menschen abgelehnt, weil die Endung „-sexualität“ vor allem die körperliche Komponente in den Vordergrund stellt. Das klingt, als hätte Transsexualität etwas mit sexueller Orientierung zu tun – was nicht der Fall ist. Es gibt jedoch auch Transsexuelle, die sich bewusst so nennen, weil es in ihren Augen um eine körperliche und nicht um eine soziale Angelegenheit geht.
2. TRANSGENDER
Auch dieser Begriff bezeichnet Menschen, die sich nicht / nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das bei ihrer Geburt für sie festgelegt wurde. Hier liegt der Aspekt jedoch auf dem sozialen, nicht auf dem sexuellen, körperlichen Geschlecht. Transgender schließt auch Menschen mit ein, die sich weder als weiblich noch als männlich sehen.
3. TRANSGESCHLECHTLICHKEIT
Dieser Begriff ist die Oberbezeichnung für beides: Den körperlichen Aspekt Transsexual und den sozialen Aspekt Transgender. Das innere Wissen und / oder Gefühl, weiblich, männlich, inter- oder transgeschlechtlich, „zwischen oder jenseits“ der Geschlechter, „weder-noch“ usw. zu sein, ist die geschlechtliche Identität; manchmal auch als Kopfgeschlecht im Gegensatz zum Körpergeschlecht bezeichnet. Die Geschlechtsidentität ist also unabhängig vom Körper.
4. TRANSIDENTITÄT
Transidentität betont, dass es um die Identifikation mit dem Gegengeschlecht – und nicht um die Sexualität – geht. Transidentität ist medizinisch gesichert eine pränatale (vorgeburtliche) Bestimmung. Bei diesem Begriff liegt der Fokus auf der Identifikation mit dem anderen Geschlecht, weniger auf dem Körperlichen. Aber auch er ist umstritten, weil der Körper so ausgeklammert wird und es so klingt, als hätte man es sich ausgesucht, transident zu sein.
5. TRANS*
Da alle obigen Begriffe irgendwie problematisch sind, ist Trans* (Trans-Sternchen) der Versuch einen möglichst neutralen Begriff zu verwenden. Das Sternchen wird dabei als Platzhalter gedacht, an das sich alle Transidentitäten anhängen können. Es ist ein Versuch einen nicht wertenden und nicht kategorisierenden Oberbegriff für das gesamte Transspektrum zu finden. Kritisch daran ist, dass das Gendersternchen eben doch als kategorisierend angesehen wird.
6. INTERGESCHLECHTLICHKEIT, INTER*
Damit werden Menschen bezeichnet, deren angeborenen genetischen, hormonellen oder körperlichen Merkmale weder ausschließlich „weiblich“ noch ausschließlich „männlich“ sind. Die Merkmale können gleichzeitig typisch für diese beiden oder nicht eindeutig für eines von diesen Geschlechtern sein. Intergeschlechtlichkeit beschreibt nur eine körperliche Variation. Sie beschreibt aber nicht wie sich dieser Mensch identifiziert. Es gibt viele verschiedene Formen von Intergeschlechtlichkeit und das wird durch das Sternchen am Ende des Wortes inter* angezeigt. Manche Inter* Menschen identifizieren sich binär, also als Frau oder Mann. Andere identifizieren sich als Divers. Wieder andere als Agender, Bigender, Poly-/Pangender. Intergeschlechtliche können Transgeschlechtliche sein. Sie lehnen aber Trans* ab, weil die Mehrheit der Bevölkerung Trans* (mit Sternchen) mit Transsexualität übersetzt.
7. TRANSVESTIT
Ein alter Begriff, mit dem man Menschen bezeichnet, die sich entgegen ihrem in der Geburtsurkunde stehenden Geschlecht kleiden. Also Männer in Frauenkleidung und umgekehrt. Heutzutage verwendet man eher den Begriff Cross-Dressing, da sich Transvestiten aus sexuellen Motiven andersgeschlechtlich kleiden. Und das ist bei Transgeschlechtlichkeit nicht der Fall. Es geht ja nicht um sexuelle Motive, sondern darum, dass man sich anders fühlt. Trans* ist, was du bist – Cross-Dressing (und Drag) ist, was du tust.
8. ANDROGYN
Wir bezeichnen oft Personen als androgyn, wenn z.B. eine Frau recht knabenhaft wirkt oder ein und Mann sehr feminine Züge hat. Das hat jedoch rein gar nichts damit zu tun, ob sich diese Person auch als transidenter Mensch fühlt oder nicht, sondern ist ein rein äußerliches Merkmal.
9. TRANS* FRAU / TRANS* MANN, / MTF / FTM
Eine trans* Frau ist eine Person, die sich als Frau identifiziert, obwohl bei ihrer Geburt als Geschlecht männlich festgelegt wurde. Bei einem trans* Mann ist es genau umgekehrt. MTF bzw. FTM bedeutet „Male to Female“ und ist damit die englischsprachige Variante von MzF. „Transfrau“ oder „Transmann“ wurden früher häufig mit „MzF“ (Mann-zu-Frau) und „FzM“ (Frau-zu-Mann) bezeichnet. Sie stehen allerdings in der Kritik, weil sie vermitteln, dass die Personen vorher auch tatsächlich eine Frau bzw. ein Mann waren und dann wechselten. Dies ist jedoch in den Augen der meisten Trans* Personen nicht der Fall. Vielmehr wurde für sie bei Geburt aufgrund körperlicher Merkmale das falsche Geschlecht dokumentiert und ihr tatsächliches Geschlecht war in der Außenwahrnehmung vor dem Coming-out für andere Menschen nicht sichtbar. Entsprechend ist z.B. der Begriff „Transfrau“ ein Begriff, der die Perspektive der trans* Person selber einnimmt, weil hier das richtige Geschlecht – Frau – verwendet wird, während MzF eher die Außenperspektive einnimmt und einen „Geschlechtswechsel“ bezeichnet. Die Abkürzungen „MzF“ und „FzM“ werden nur noch vereinzelt benutzt.
10. CISGENDER / CIS-FRAU / CIS-MANN
Der Begriff „Zissexualität“ wurde 1991 von dem Sexualwissenschaftler Volkmar Sigusch geprägt. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es eben keineswegs selbstverständlich ist, dass das körperliche Geschlecht und die Geschlechtsidentität zusammenfallen. Der Begriff wurde dann von der Transgemeinde übernommen, um „Trans“ nicht immer als Abweichung von der Norm zu definieren. Im Gegensatz zu trans, was lateinisch übersetzt „jenseitig“ heißt, bedeutet cis „diesseitig“. Will heißen: Es geht um Menschen, die sich mit dem bei ihrer Geburt festgelegten Geschlecht (aufgrund der Genitalien) identifizieren. Dieser Begriff ist wichtig, damit man nicht den Fehler begeht von „normal“ und „nicht normal“ zu reden.
11. COMING-OUT / OUTING / PASSING / ZWANGSOUTING / ALLTAGSTEST
Mit Coming-out (Herauskommen) ist der selbstbestimmte Schritt gemeint, die eigene sexuelle oder geschlechtliche Identität zu leben und sich anderen Menschen zu zeigen. Unterschieden wird zwischen dem inneren und dem äußeren Coming-out. Das innere Coming-out bezieht sich darauf, sich, oftmals in einem langen Prozesses, selbst als die Person zu erkennen und anzunehmen, die man ist. Das äußere Coming-out ist der Schritt, sich gegenüber anderen Menschen als die Person zu zeigen, die man ist.
Im Gegensatz dazu ist das Outing fremdbestimmt. Andere Personen äußern sich öffentlich, dass eine Person beispielsweise schwul, lesbisch, bisexuell, trans oder inter ist und das ohne die Zustimmung dieser Person.
Ein Outing kann auch lange nach dem eigenen Coming-out erfolgen. Zum Beispiel kann ein trans* Mann ein so gutes Passing haben, also als das Geschlecht wahrgenommen zu werden, das der eigenen Identität entspricht, dass er im alltäglichen Leben nicht als solcher wahrgenommen wird. Wenn er nicht darüber sprechen will, wissen seine Bekanntschaften oder sein Freundeskreis nicht, dass er trans ist.
Für das Selbstbewusstsein von Trans* Menschen kann Passing eine große Bedeutung haben.
Zwangsouting bezeichnet eine Situation, in der eine Person offenlegen muss, dass sie trans ist. Das kommt während der Transition häufig vor. Z.B., wenn eine EC-Karte oder die Versichertenkarte, der Personalausweis oder der Führerschein noch auf den alten Namen ausgestellt sind, und die Person gezwungen ist, diese Dokumente vorzulegen.
Ein Zwangsouting kann auch noch lange nach einer Änderung des Namens und Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens erfolgen. Wenn man ein Kind bekommt, wird beispielsweise zurzeit eine trans* Frau als Vater und ein trans* Mann als Mutter mit dem alten Namen in der Geburtsurkunde eingetragen. Das zieht für Betroffene erhebliche Probleme insbesondere bei Grenzkontrollen nach sich.
Mit Alltagstest ist gemeint, dass sich ein*e Betroffene*r vorerst ohne jegliche medizinische oder juristische Maßnahmen mindestens ein Jahr ganz im „neuen“ Geschlecht bewegt, um festzustellen, ob sich ihre/seine Erwartungen erfüllen (können) bzw. um diese zu korrigieren. So soll eine trans* Frau beispielsweise fortan mit weiblichem Namen und in „typisch weiblichem“ Erscheinungsbild und Verhalten in ihrem Privatleben (und Beruf) auftreten. Der Alltagstest soll aber nicht als „durchzustehender Härtetest“ verstanden werden, sondern sozial verträglich angelegt sein und zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen. Er ist nicht an einen Zeitpunkt gebunden. Es ist jedoch von Vorteil bereits vor einer Begleittherapie damit zu beginnen, weil die/der Therapeut*in dann die gegengeschlechtliche Hormonbehandlung schon früher verordnen kann. Der Alltagstest ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Hinweis:
Beginnt den „TI-Weg“ Schritt für Schritt[1] und lasst euch Zeit, geht ihn nicht zu schnell. Berücksichtigt dabei auch eure Angehörigen und Freunde, damit sie euch folgen können.
Aus therapeutischer Erfahrung solltet ihr zuerst euer unmittelbares Wohnumfeld von eurer „Veränderung“ in Kenntnis setzen. Dies vermeidet Gerüchte und verschafft euch mögliche Sympathien. Im nächsten Schritt ist der Kreis dran, wo ihr einkaufen, shoppen oder Kaffeetrinken geht. Schreibt auch eure*n Ärztin/Arzt, Anwältin/Anwalt usw. an und bittet sie, euch mit eurem neuen Namen, dem Pronomen und der korrekten Anrede anzusprechen und dass sie auch ihr Team briefen. Das vermeidet im Wartezimmer Aufmerksamkeiten. Und danach sind eure Freunde und die Familie dran.
12. TRASITION
Transition bedeutet Übergang. Transidente Menschen ergreifen in dieser Phase Maßnahmen, um sich äußerlich und körperlich der eigenen Geschlechtsidentität anzugleichen. Zu diesem Prozess gehören Maßnahmen wie eine Hormonbehandlung und eine Operation und auch gutachterliche und rechtliche Maßnahmen wie die Änderung des*r Vornamen und des Personenstandes nach dem Transsexuellengesetz.
13. GESCHLECHTSANGLEICHUNG / GESCHLECHTSANGLEICHENDE OPERATION (GAOP)
Oftmals wird von Geschlechtsumwandlung geredet. Dieser Begriff ist aber falsch. Vielmehr ist Geschlechtsangleichung richtiger. Denn hier wird körperlich angeglichen, was innerlich gefühlt eh schon Fakt ist. Will heißen: Die Identität ist z.B. bei einer transidenten Frau auch vorher schon (seit ihrer Geburt) die einer Frau.
Als gaOP bezeichnet man einen medizinischen Eingriff, der den Körper optisch und in gewissem Umfang auch funktional dem Geschlecht angleicht, welches die Person im Sinne ihrer geschlechtlichen Identität hat. Zu möglichen geschlechtsangleichenden Maßnahmen gehören die Angleichung des primären Geschlechtsorgans (Vagina, Penis), die Mastektomie (Brustabnahme), die Mammaaugmentation (Brustaufbau), die Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) und die Gesichtsfeminisierung.
14. LGBTI* / LGBT* / LSBTI*/ LSBTTI* / LSBTIAQ*
ist das englische Akronym (ein Kurzwort, das aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter zusammengesetzt ist), für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transidente und intergeschlechtliche Personen. Varianten, besagen, dass unterschiedliche Menschen Begriffe und Bezeichnungen unterschiedlich definieren oder weitere Identitäten explizit miteinschließen möchten. Das Adjektiv trans beschreibt Personen, die nicht dem Geschlecht zugehören, dem sie bei der Geburt zugeordnet wurden. Das kann bedeuten, dass sie dem „anderen“ binären Geschlecht zugehören. Also: Eine transidente Frau ist eine Frau, die bei ihrer Geburt als männlich eingeordnet wurde. Aber nicht alle transidente Menschen sind männlich oder weiblich, es gibt auch sogenannte non-binäre Trans* Menschen. Das Sternchen am Ende des Wortes „trans*“ kennzeichnet, dass alle Formen gemeint sind.
15. GESCHLECHT / GENDER
Das Geschlecht eines Menschen lässt sich nicht am Aussehen oder am Vornamen ablesen, es ist unabhängig vom Körper. Menschen, deren Körper der gesellschaftlichen Norm für ein bestimmtes Geschlecht entsprechen, gehen häufig davon aus, dass beides automatisch zusammengehört (z.B., dass ein Mensch mit einem Körper, der von seinem Umfeld als “männlich” eingestuft wird, auch männlich sei). Die Art und Weise, wie ein Mensch sein Geschlecht lebt, kann aber variieren.
Für Gender (englisch) gibt es In der deutschen Sprache keine Entsprechung. Die bloße Übersetzung in „Geschlecht“ reicht nicht aus. Im Englischen gibt es zwei Begriffe für „Geschlecht“, die etwas völlig Verschiedenes meinen: Mit „Sex“ ist das biologische Geschlecht gemeint, das sich durch die Geschlechtsorgane definieren kann, aber nicht muss (siehe Trans*, Inter*, non-binär). Und Gender meint das „soziale Geschlecht“, das sich unabhängig von körperlichen Merkmalen manifestiert. Das soziale Geschlecht muss also nicht dem biologischen Geschlecht entsprechen.
16. BINÄRES / NON-BINÄRES GESCHLECHT
Das binäre Geschlechtersystem kennt ausschließlich nur die zwei Geschlechter „Frau“ und „Mann“ bzw. nur Frauen und Männer seien die geschlechtliche Norm. Auf dieser Grundlage gibt es Frauen- und Männertoiletten, Damen- und Herrenmode, Damen- und Herrenteams im Sport, usw. Menschen, die sich außerhalb dieser Zuordnung bewegen – wie inter- und/oder non-binäre Personen – haben nicht den Zugang zu diesen klar geschlechtlich getrennten Angeboten. Sie werden nicht benannt und auch nicht mitgedacht und werden damit ausgeschlossen bzw. müssen sich falsch zuordnen.
Bei einem non-binärem Geschlecht geht es um die empfundene Geschlechtsidentität einer Person, also dass diese Person sich selber als etwas anderes fühlt als lediglich eine «Frau» oder ein «Mann». Einerseits kann ein non-binäres Geschlecht eine Geschlechtsidentität einer Person sein oder einfach eine Geschlechtsdefinition. Weiter ist wichtig zu verstehen, dass ganz unterschiedliche Menschen sich als non-binär sehen können und dies auch ganz verschieden leben können. So kann es auch eine (genderqueere) Geschlechtsidentität für Menschen sein, die sich sowohl als Frau und Mann (gleichzeitig oder abwechselnd) oder weder als Frau noch als Mann identifizieren. Non-binäres Geschlecht ist nur ein Oberbegriff, der bedeutet, dass jemand sich nicht in das herkömmliche, streng zweigeteilte Geschlechtersystem einordnen kann oder will.
Einige Ausprägungen können sein: Eine Person fühlt sich explizit ohne Geschlecht (Agender); eine Person fühlt sich als zweigeschlechtlich, z.B. als «Frau und Mann» (Bigender); eine Person hat ein fließendes Geschlechtsempfinden, d.h. ein sich immer wieder veränderndes, nicht dauerhaftes Empfinden (Genderfluid).
Viele non-binäre Menschen bezeichnen sich als trans*; dies trifft jedoch nicht auf alle zu.
17. HETERONORMATIVITÄT
In unserer heteronormativen (binären) Gesellschaft werden alle Menschen cisgeschlechtlich und heterosexuell sozialisiert (zweigeschlechtliche Ordnung = einzige „natürliche“ sexuelle Orientierung). Das bedeutet, jede Person hat nur eins von zwei Geschlechtern, weiblich oder männlich, das bei der Geburt an den Genitalien festgemacht wird – das anatomische/ biologische Geschlecht und die Geschlechtsidentität werden gleichgesetzt. Angeblich sind sie grundlegend verschieden und beziehen sich sexuell und romantisch aufeinander – also sollen Frauen sich zu Männern hingezogen fühlen und umgekehrt.
Heteronormativität trägt dazu bei, dass geschlechtliche und sexuelle Differenzen pathologisiert werden und verhindert Freiräume für andere Geschlechter und Sexualitäten und führt oft zur Diskriminierung und Gewalt.
18. FRAU / MANN MIT TRANSIDENTER VERGANGENHEIT
Eine Selbstbezeichnung für Menschen, für die Transidentität kein Lebenskonzept, also keine Identität, sondern ein Durchgangsstadium auf dem Weg in ihr Identitätsgeschlecht als Frau oder als Mann ist.
19. GESCHLECHTSDYSPHORIE
Anhaltend starkes Leiden, das durch die Diskrepanz zwischen der Geschlechtsidentität eines Menschen und dem ihm bei Geburt zugewiesenen Geschlecht und der damit verbundenen Geschlechtsrolle und/oder sekundären Geschlechtsmerkmale verursacht wird, und wenn (bei betroffenen (Kindern oder Erwachsenen) das Gefühl seit sechs oder mehr Monaten besteht, dass ihr anatomisches Geschlecht nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmt.
20. GESCHLECHTSINKONGRUENZ
Inkongruenz (Nichtübereinstimmung) ist eine weitere ärztliche Diagnose zwischen Geschlechtsidentität und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. Zu begrüßen ist, dass Transsexualität künftig nicht mehr als diskriminierende Persönlichkeitsstörung eingeordnet wird (ICD 11). Die Zuordnung zur neuen Kategorie „17 Conditions related to sexual health“ („Zustände bezogen auf sexuelle Gesundheit“) kann dazu beitragen, dass es zu einer Entpathologisierung kommt.
21. TRANSPHOBIE / TRANSFEINDLICHKEIT
Auch Transfeindlichkeit, beschreibt die Ablehnung und Abwertung von trans* Menschen sowie die Wut über, Intoleranz oder Unbehagen gegen trans* Personen. Das kann sich auch u.a. in Vorurteilen, negativen Einstellungen, Stigmatisierung, Abwertung, Verleugnung, Unsichtbarmachung, Befürwortung von Diskriminierung, Ausgrenzung oder verbaler oder körperlicher Gewalt gegenüber (binären und non-binären) trans* Menschen bzw. Transgeschlechtlichkeit äußern. Transfeindlich ist auch die Annahme, cis-Menschen seien die Norm und trans-Menschen eine Abweichung davon (Cisnormativität).
Als internalisierte Transfeindlichkeit bezeichnet man eine Feindlichkeit, die gegen die eigene Transidentität, also gegen sich selbst, gerichtet ist. Dies kommt in einer transfeindlichen Umgebung oft vor. Es kommt auch vor dem eigenen inneren Coming-Out vor.
22. INTERSEKTIONAL / INTERSEKTIONALITÄT
Intersektionalität (engl. intersection = „Schnittpunkt, Schnittmenge“) bedeutet, dass verschiedene soziale Kategorien – z.B. Geschlecht, Sexualität, Hautfarbe, Herkunft, Religion, Alter, soziale Herkunft – miteinander verwoben sind und deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Das heißt, dass auch verschiedene Diskriminierungsformen, wie z.B. Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit zusammenhängen und in diesen Zusammenhängen betrachtet werden müssen. Bei einer intersektionalen Betrachtung wird analysiert, wie unterschiedliche Diskriminierungsformen zusammenwirken und welche Wechselwirkungen sie haben. Schließlich hat jeder Mensch mehrere Zugehörigkeiten (siehe Mehrfachdiskriminierung), die zu Ausschlüssen oder Einschlüssen führen können.
23. MEHRFACHDISKRIMINIERUNG
LSBTTI* Menschen können Diskriminierung nicht nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren. Sie haben auch immer eine soziale Herkunft, eine Hautfarbe, einen Körper mit bestimmten Befähigungen oder Beeinträchtigungen, ein Alter, eine Nationalität – sprich: sie gehören zu mehreren gesellschaftlichen Gruppen, sind also mehrfachzugehörig und können damit Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sein.
24. STIGMATISIERUNG
Zuschreibung von Merkmalen und Eigenschaften, die diskreditierbar sind; Ausdruck der Abwertung Einzelner oder von Gruppen. Ein stigmatisierter Mensch ist diesem Prozess meistens hilflos ausgeliefert und wird die ihm zugeschriebene negative Bewertung im Normalfall allmählich verinnerlichen. Dies hat zur Folge, dass Betroffene sich selbst als defizitär erleben und sich zum Beispiel bemühen, das negativ bewertete Merkmal geheim zu halten. Stigmatisierung führt zu Ausgrenzung und Randgruppenbildung.
25. GESCHLECHTLICHE VIELFALT
Dieser Begriff beschreibt die Vielfalt, die über das etablierte Zweigeschlechtersystem hinaus existiert. Darunter fallen jegliche Formen der selbstbestimmten geschlechtlichen Zuordnung, also beispielsweise trans* Frauen, cis-Frauen, trans* Männer, cis-Männer, non-binäre Personen, genderqueere, genderfluide Menschen, Inter* Personen und viele mehr.
26. DRITTE OPTION
Per Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurde 2017 der Gesetzgeber aufgefordert, einen positiven dritten Geschlechtseintrag zu schaffen. Im Fokus des BVerfG-Beschlusses steht das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Eine intergeschlechtliche Person hatte geklagt, weil für sie kein korrekter Personenstandseintrag möglich war. Die klageführende Person wurde dabei von der Kampagne „Dritte Option“ unterstützt. Position der Dritten Option und z.B. auch des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist, dass der neue Geschlechtseintrag nicht nur für inter* Menschen zur Verfügung stehen darf, sondern auch für non-binäre Menschen (siehe non-binäres Geschlecht), d.h. für alle Menschen, die weder „weiblich“ noch „männlich“ sind.
Seit Anfang 2020 gibt es ein aktuelles Rechtsgutachten, wonach dieses Gesetz auch auf trans* Menschen anzuwenden ist, was ihnen bislang verweigert worden ist. Ein aktuelles Urteil des AG Münster vom 16.12.2019, Az.: 22 III 36/19, gibt Trans* Menschen jedoch ausdrücklich dieses Recht.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_muenster/j2019/22_III_36_19_Beschluss_20191216.html?fbclid=IwAR3sY_TWC801VNTkgA9prodGmA6AnJJghkk48LLPzrsNKSu0kNZuhQL59RI
27. PANSEXUALITÄT / ASEXUALITÄT
Pansexuelle Menschen lieben und begehren Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität, womit das zweigeschlechtliche Modell infrage gestellt wird. Pansexualität ist eine sexuelle Identität, die nicht auf Frauen und Männer begrenzt ist, sondern auch alle anderen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einschließt. Menschen sind demnach pansexuell, wenn für sie mit jedem Menschen, der als Person zu ihnen passt, Sexualität oder eine Beziehung grundsätzlich möglich ist – unabhängig davon, ob die Person sich als Frau, Mann, Inter*, Trans*, non-binär oder anders definiert.
Bei Asexualität besteht kein Verlangen nach sexueller Interaktion. Andere Menschen werden nicht oder nur bedingt als sexuell anziehend empfunden. Für asexuelle Menschen ist dies jedoch nicht belastend, sie verspüren durch diesen Umstand keinen primären Leidensdruck.
28. INKLUSION
bedeutet „Einschluss“. Im Umkehrschluss bedeutet das, niemanden auszuschließen. Bei Inklusion geht es also darum, dass jeder Mensch mit seinen Besonderheiten – seiner sexuellen Identität, seiner Behinderung, seiner Herkunft oder seines Aussehens – ein vollwertiges und akzeptiertes Mitglied der Gesellschaft ist.
29. SEXUELLE ASSISTENZ
Unter dem Begriff „sexuelle Assistenz“ versteht man aktive Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die über Hilfe bei der Suche nach einem intimen Raum, der Beschaffung von Verhütungsmitteln bis hin zum Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung reichen können. Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Behinderung ihre Sexualität nicht ohne die Unterstützung von anderen leben können, brauchen unter Umständen solche sexuellen Dienstleistungen. Innerhalb der Fachorganisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte und innerhalb von Behindertenorganisationen wird dieses Thema kontrovers diskutiert, um es nicht weiter zu tabuisieren bzw. damit es nicht weiter in ein falsches Licht gerückt wird. Das Recht der Menschen mit Behinderungen auf freie Entfaltung der eigenen Sexualität ist wie für alle anderen ein Menschenrecht.
Sexualität gehört nun mal zu den existentiellen Bedürfnissen jedes Menschen und ist für die Persönlichkeitsentwicklung von zentraler Bedeutung. Sie umfasst Körper, Geist und Seele. Liebe zu empfangen und zu geben, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Intimität und Erotik wünschen sich alle Menschen jeden Alters, also auch Frauen und Männer mit Behinderungen.
In Abgrenzung zur Prostitution geht es bei der „professionellen Sexualassistenz“ um sexuelle Dienstleistungen. Sie wird jedoch weniger von den Betroffenen, eher von denjenigen, die sie unterstützen und deren Angehörigen als problematisch angesehen.
Eine spezielle Ausbildung zur Sexualbegleiter*in gibt es nur in Deutschland und in der Schweiz. Pro Familia hat sich dieser Thematik der aktiven Sexualassistenz angenommen. Für eine politische und gesellschaftliche Diskussion versucht man eine einheitliche Entwicklung eines gemeinsamen Standpunkts mit anderen Familienplanungsorganisationen.
30. TERF
Akronym für Trans-Exclusionary Radical Feminism. Ins Deutsche übersetzt spricht man von einem „trans*-ausschließenden radikalen Feminismus“. Diese Gruppe von Feministinnen behaupten trans* Frauen seien nicht wirklich Frauen. Das Problem des Begriffs liegt in seiner Verwendung: Dadurch, dass das Wort eine Zuschreibung von außen ist und keine Selbstzuschreibung, finden sich nur sehr wenige radikale Feministinnen, die von sich selbst sagen, sie seien TERFs.
Hinter TERF steht ein Denken, das trans* Menschen sprachlich unsichtbar macht, ihre Identität anzweifelt oder ihnen die Existenz abspricht: Statt Geschlecht als Spektrum und Geschlechtsidentität als fließend zu begreifen, gehen TERFs davon aus, dass Geschlecht biologisch festgelegt und damit unveränderbar sei, weil uns bestimmte männliche und weibliche Körperteile für immer und ewig zu Frauen oder Männern machen. Aus dieser Perspektive heraus werden trans* Menschen wahlweise als Opfer oder als Täter gesehen.
WAS PASSIERT BEI EINER GESCHLECHTSANGLEICHUNG?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Geschlechtsanpassung. Zum einen durch eine Hormonbehandlung bzw. durch hormonblockierende Medikamente, zum anderen durch eine Operation. In beiden Fällen wird versucht die körperlichen Merkmale an die persönliche Geschlechtsidentität anzugleichen. Wie weit das gehen soll, entscheiden Betroffene selbst. Durch die Hormone wird das äußere Erscheinungsbild (Brüste, Bartwuchs etc.) und die Stimme verändert.
Viele gehen noch weiter und lassen sich die äußeren und inneren Geschlechtsorgane anpassen. So ist es mit der OP möglich, aus dem Penis nach innen gestülpt eine Vagina zu schaffen, bzw. aus der Klitoris einen Penis. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mehr oder weniger aufwendig.
EIN SCHWANGERER MANN: SO IST DIE GESETZESLAGE
Ein Mann, der schwanger ist und ein gesundes Kind auf die Welt bringt, das ist nicht in allen Ländern möglich. Bei uns in Deutschland jedoch seit November 2011. Bis dahin – und diese Tatsache ist wirklich verstörend – mussten sich transidente Menschen sterilisieren lassen, wenn sie eine Geschlechtsangleichung vornehmen und ihr Geschlecht in ihrem Pass ändern lassen wollten. Sprich: Wollte eine Person, die laut Geburtsurkunde als Mädchen aufgewachsen war, dies in ihrem Pass in männlich umändern, musste sie sich vorher sterilisieren lassen.
Und so unfassbar das auch klingt: In vielen Staaten Europas ist das noch immer Gesetz. 15 EU-Länder verhalten sich in Sachen Transgenderrechte sehr rückschrittlich, um es mal vorsichtig auszudrücken. In Belgien, Finnland, Litauen, Lettland, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Luxemburg, Rumänien, Kroatien, Bulgarien und Griechenland ist eine Sterilisation Bedingung für eine offizielle Geschlechtsangleichung. In Ungarn und der Republik Zypern werden Transidente gar nicht offiziell anerkannt.
Zum Glück wurde in Deutschland 2011 festgelegt, dass die operative Geschlechtsangleichung und Sterilisation gegen das Grundgesetz verstößt. Die Betroffenen mussten allerdings laut Transsexuellengesetz (TSG) nachweisen, dass „sie*er seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“ und dass „nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr*sein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“.
Besser machen es Dänemark, Malta, Irland und Norwegen. Hier ist keine psychologische Begutachtung notwendig, wenn es um die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität in Form von Vornamens- und Personenstandsänderungen (VÄ/PÄ) geht.
KÖNNEN TRANS* FRAUEN UND TRANS* MÄNNER MUTTER UND VATER WERDEN?
Zum einen können natürlich Menschen, die mit einer Gebärmutter und einer Vagina bei der Geburt als Mädchen bezeichnet wurden, auch nachdem sie ihr Geschlecht in männlich umändern lassen, gebärfähig bleiben. Umgekehrt kann jemand, der bei seiner Geburt als Junge bezeichnet wurde, sich aber als Mädchen fühlt, seinen Penis und die Hoden behalten und somit zeugungsfähig bleiben. Und das auch noch, nachdem er eine Hormontherapie angefangen hat.
Und genau um diese Fälle ging es 2011 in dem Transsexuellengesetz (TSG), das glücklicherweise geändert wurde. Denn warum sollte einer Person die Möglichkeit abgesprochen werden, ein Kind zu bekommen, wenn sie dazu körperlich und geistig in der Lage ist, nur weil das Geschlecht, das zu Beginn ihres Lebens festgelegt wurde, für sie ein Irrtum war? Hoffen wir also, dass sich die rechtliche Lage der transidenten Menschen auch in den anderen europäischen Ländern in Zukunft bessert. In Belgien gab es erst kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu.