ICD 11

Nach Auskunft des Bundesverbandes Trans* (BVT*) ist es jetzt gesichert:

Geschlechtsinkongruenz bleibt im ICD 11 und fällt klar in den Leistungsbereich der Gesundheitsversorger.

Die ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, auf Deutsch: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) ist das wichtigste Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen und wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegeben. Nun wurde die neuste Version, ICD 11, veröffentlicht, ab 2020 soll sie in Kraft treten.

Hintergrund

In unserer shg Bielefeld und OWL ist die Frage aufgetaucht, ob es stimmt, was im WEB an Gerüchten zu finden ist, dass mit der Rechtskraft des ICD 11 die KKs keine gaOPs mehr bezahlen müssen, obwohl alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Weil das viele verunsichert, haben wir uns an den BVT* gewandt und um eine definitive Antwort gebeten.

Antwort des BVT* VOM 10.07.2019

„[…] eine definitive Antwort kann ich .. natürlich nicht geben. Das können nur die Kassen selbst. Die werden sich aber hüten, sich festzulegen. Sicher sind die Sorgen nicht unbegründet. Die Kassen drücken sich bereits jetzt, wo sie können – Beispiel Elektroepilation. Da werden sogar Zusagen für Behandlungen wieder zurückgenommen. Aber Grund zur Panik gibt es auch nicht.

Geschlechtsinkongruenz bleibt im ICD 11. Wird im Kapitel „Sexuelle Gesundheit“ als sonstiger Grund gelistet, medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Vergleichbar mit einer Schwangerschaft. Die Kassen bleiben theoretisch in der Versorgungspflicht. Das Thema ist aber tatsächlich sehr brisant. Ich werde es in unserer AG Gesundheit ansprechen und gebe ..Bescheid, wenn ich mehr weiß.“

und vom 11.07.2019

„[…] Die Gerüchte kommen immer mal wieder auf. Fakt ist: Der Spitzenverband der Krankenkassen hat überhaupt noch nichts entschieden. Die Kassen können sich auch nicht einfach aus der Gesundheitsversorgung zurückziehen. Laut Sozialgesetz sind z.B. auch Maßnahmen zur „Krankheitsverhütung“ kassenpflichtige Leistungen. Geschlechtsinkongruenz im ICD 11 fällt damit klar in den Leistungsbereich der Gesundheitsversorger.“

Der BVT* hat uns zugesichert, sollte es Änderungen oder Neues dazu geben, uns umgehend zu informieren.

Quelle: https://www.bv-trans.de/