Das Selbstbestimmungsgesetz SBGG


Das Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG, ist da! Das transfeindliche TSG ist endgültig abgeschafft.

Das Selbstbestimmungsgesetz SBGG ist am 12.04.2024 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, Shortlinkhttps://t1p.de/mw2j2 und tritt am 01.11.2024 in Kraft.
Ab 01.08.2024 können beim Heimat-Standesamt Termine gebucht werden.

                           👉 Die institutionelle Diskriminierung des TSG-Verfahrens ist endlich beseitigt

                           👉 Lange und teure Gerichtsverfahren sind passé

                           👉 Entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtungen gibt es nicht mehr

                           👉 Zwangsscheidungen und Zwangssterilisationen sind Vergangenheit

 

Transgeschlechtliche Menschen können nun ihre(n) Vornamen und ihren Personenstand FREI UND SELBSTBESTIMMT korrigieren lassen. Das ist ein historischer Tag für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen, und auch für unsere Demokratie.

Wichtig zu wissen
Das Gesetz schafft keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. Hier gelten weiterhin die einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Die Änderung des/der Vornamen und der Personenstand soll durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden können.

Zu den einzelnen Bestimmungen und zu den leider weiterhin enthaltenen Einschränkungen werden wir demnächst Stellung nehmen.